Nachsendeauftrag bei der Post: Kosten, Fehler & der schnellste Weg zur Lösung (2026)
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Ein Umzug bringt hundert Dinge gleichzeitig auf die To-do-Liste. Zwischen Kartons schleppen, Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und der Organisation von Handwerkern wird der Nachsendeauftrag oft auf den letzten Drücker erledigt – oder man landet in einer der zahlreichen Kostenfallen, die das Internet bereithält. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt, welche Fehler die meisten Menschen machen, und warum der direkte Kontakt zum Post-Kundenservice am Ende der zuverlässigste Weg ist.
Was ist ein Nachsendeauftrag?
Ein Nachsendeauftrag ist ein kostenpflichtiger Servicevertrag mit der Deutschen Post, bei dem alle an Ihre alte Adresse gerichteten Briefsendungen automatisch an eine neue Adresse weitergeleitet werden. Das klingt simpel – hat aber einige Tücken, die im Alltag schnell für Frust sorgen.
Wichtig zu wissen: Der Dienst wurde 2003 von kostenlos auf kostenpflichtig umgestellt. Seitdem zahlen Privatpersonen je nach Laufzeit zwischen rund 31 und 52 Euro – direkt bei der Deutschen Post. Was viele nicht wissen: Drittanbieter, die bei Suchmaschinen prominent beworben werden, verlangen für denselben Service oft das Drei- bis Vierfache.
Wann brauchen Sie einen Nachsendeauftrag?
Der häufigste Anlass ist ein Umzug – aber nicht der einzige. Die Deutsche Post akzeptiert den Auftrag auch in folgenden Situationen:
- Vorübergehende Abwesenheit – Kuraufenthalt, Auslandssemester, längere Dienstreise
- Sterbefall – Angehörige oder bevollmächtigte Betreuer können die Post der verstorbenen Person umleiten lassen
- Betreuungsfall – bei gerichtlich angeordneter Betreuung nach § 1896 BGB
- Insolvenzfall – Post wird an einen autorisierten Empfänger weitergeleitet
- Firmenumzug – Geschäftskunden können einen gesonderten gewerblichen Nachsendeauftrag stellen
Wer nur einen kurzen Urlaub plant, benötigt in der Regel keinen Nachsendeauftrag. Ab einer Abwesenheit von mehr als zwei Wochen, bei der wichtige Dokumente erwartet werden, kann es sich lohnen.
Aktuelle Preise: Was kostet der Nachsendeauftrag 2026?
Seit dem 1. Januar 2025 bietet die Deutsche Post den Nachsendeauftrag ausschließlich mit einer Laufzeit von 6 Monaten an. Die früheren 12- und 24-Monats-Optionen wurden abgeschafft. Wer länger absichern möchte, muss den Auftrag nach Ablauf neu erteilen.
| Kundengruppe | Preis (6 Monate) |
|---|---|
| Privatpersonen | ab 31,90 € |
| Geschäftskunden | ab 51,90 € |
Preisstand: Januar 2026 gemäß aktueller Tarifübersicht der Deutschen Post.
Was ist nicht enthalten? DHL-Pakete und -Päckchen werden seit Oktober 2024 nicht mehr nachgesendet – dieser Service wurde vollständig eingestellt. Der Nachsendeauftrag gilt ausschließlich für Briefsendungen.
Teurer als gedacht: Wer 2024 noch einen Jahresvertrag zu 37,90 Euro kannte und jetzt verlängern möchte, zahlt effektiv über 52 % mehr – denn für 12 Monate Absicherung fallen jetzt zwei separate 6-Monats-Aufträge an.
Die größte Gefahr: Überteuerte Drittanbieter
Wer den Begriff „Nachsendeauftrag" in eine Suchmaschine eingibt, sieht als erstes meist bezahlte Werbeanzeigen von Drittanbietern. Diese Seiten sind oft in den Farben Gelb und Schwarz gestaltet – ähnlich dem Erscheinungsbild der Deutschen Post. Viele Nutzer glauben, auf der offiziellen Seite zu sein.
Das Problem: Diese Anbieter haben kein vertragliches Verhältnis mit der Deutschen Post und führen die eigentliche Nachsendung nicht selbst durch. Sie leiten Ihre Beauftragung lediglich weiter – und verlangen dafür Preise zwischen 70 und über 130 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat im Oktober 2025 sogar Unterlassungsklage gegen einen dieser Anbieter erhoben, weil das Design gezielt darauf ausgelegt war, Nutzer irrezuführen.
Faustregel: Wer als Privatperson mehr als 35 Euro für einen 6-monatigen Nachsendeauftrag zahlt, hat sehr wahrscheinlich nicht direkt bei der Deutschen Post gebucht.
Warum Online-Formulare so oft scheitern
Der Onlineweg klingt auf dem Papier schnell und praktisch. In der Praxis berichten viele Nutzer von Hürden, die sie unterschätzt haben.
Identifizierungspflicht per POSTIDENT-App: Ohne erfolgreiche digitale Ausweisverifizierung startet der Auftrag erst nach 5 Werktagen. Wer technische Probleme mit der App hat – fehlerhafter Scan, schwache Kamera, abgelaufener Ausweis – sitzt fest. Kurz vor dem Umzugstermin bedeutet das: Stress.
Strikte Namensregeln: Abkürzungen wie „A." statt ausgeschriebenem Vornamen sind nicht erlaubt. Wer das übersieht, erhält einen ungültigen Auftrag – der muss komplett neu gestellt und erneut bezahlt werden.
Keine nachträglichen Korrekturen selbst möglich: Tipp- oder Adressfehler lassen sich nachträglich nicht eigenständig online korrigieren. Dafür ist immer der Kundenservice zuständig – womit der angebliche Komfort des Onlinewegs wieder hinfällig wird.
Zahlungsprobleme: PayPal, Kreditkarte und SEPA-Lastschrift werden akzeptiert – Rechnung kaum noch. Wer kein Konto bei einem dieser Anbieter hat oder technische Bezahlprobleme auftreten, bleibt ohne Lösung.
Personen nachträglich hinzufügen: nicht möglich. Wer vergisst, einen Mitbewohner oder das Kind einzutragen, muss einen komplett neuen Auftrag erteilen und erneut zahlen. Das alles kann nicht selbst korrigiert werden.
Was der Kundenservice kann – und warum das Telefon entscheidend ist
Für alle Korrekturen, Stornierungen, Problemmeldungen und Sonderfälle ist ausschließlich der Kundenservice der Deutschen Post zuständig. Das Kontaktformular auf der Website klingt bequem, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Bearbeitungszeiten von mehreren Werktagen – ausgerechnet dann, wenn es dringend ist.
Am Telefon passiert die Klärung direkt. Kein Warten auf eine Rückantwort per E-Mail, kein erneutes Formulare ausfüllen. Wer sein Anliegen klar schildern kann, bekommt in einem einzigen Gespräch Auskunft darüber:
- ob der Auftrag korrekt im System hinterlegt ist
- warum Post eventuell noch an der alten Adresse ankommt
- wie Fehler im bestehenden Auftrag korrigiert werden
- ob und wie ein laufender Auftrag storniert werden kann
- was im Sterbefall oder Betreuungsfall zu tun ist
Das Problem: Die Hotline der Deutschen Post ist nicht immer leicht zu erreichen. Lange Warteschleifen, automatisierte Sprachsysteme und Weiterleitungen zwischen Abteilungen sind weit verbreitet. Wer keine Zeit hat, sich durch Wartemenüs zu kämpfen, verliert schnell die Geduld – und die wertvolle Vorlaufzeit vor dem Umzug.
Genau hier setzen wir an: Unser Service verbindet Sie direkt mit der richtigen Stelle beim Post-Kundenservice – ohne Umwege, ohne Wartezeit durch automatische Sprachmenüs.
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Häufige Fehler beim Nachsendeauftrag – und was dann zu tun ist
Die folgenden Probleme tauchen in Nutzerforen und Verbraucherschutzberichten immer wieder auf. In jedem dieser Fälle ist ein direktes Gespräch mit dem Kundenservice der schnellste Weg zur Lösung.
Fehler 1: Falsche oder unvollständige Namenseingabe
Die Post sendet ausschließlich Briefe weiter, auf denen der Name exakt so steht, wie er im Auftrag hinterlegt ist. Wer Post unter verschiedenen Schreibweisen erhält, muss alle Varianten eingetragen haben. Vergessene Schreibweisen können nicht selbst nachträglich ergänzt werden – nur der Kundenservice kann helfen.
Fehler 2: Familienmitglieder nicht aufgeführt
Kinder, Partner oder Mitbewohner müssen von Anfang an im Auftrag stehen. Das nachträgliche Hinzufügen ist technisch gesperrt. In diesem Fall muss ein neuer Auftrag erteilt werden – was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Fehler 3: Pakete werden erwartet, kommen aber nicht
Seit Oktober 2024 sind DHL-Pakete nicht mehr Teil des Nachsendeauftrags. Dieser Ausschluss überrascht viele, die sich auf ältere Informationen verlassen. Wer ein Paket erwartet, muss es eigenständig über die DHL-App umleiten.
Fehler 4: Den Auftrag bei einem Drittanbieter platziert
Das erkennt man oft erst, wenn man versucht, den Auftrag zu ändern oder zu stornieren – und der Anbieter ablehnt. Die Deutsche Post kann nur Aufträge bearbeiten, die direkt über ihre eigenen Kanäle eingegangen sind. Wer merkt, dass er bei einem Drittanbieter gelandet ist, sollte sofort handeln – und das am besten telefonisch, um keine weitere Zeit zu verlieren.
Fehler 5: Post mit Vermerk „Nicht nachsenden"
Viele Unternehmen – insbesondere Banken, Versicherungen und Energieversorger – drucken auf ihre Briefumschläge eine Vorausverfügung wie „Bei Umzug mit neuer Adresse zurück". Diese Briefe werden nicht weitergeleitet, sondern gehen zurück an den Absender. Lösung: Diese Vertragspartner müssen direkt über die neue Adresse informiert werden.
Was tun, wenn der Nachsendeauftrag trotz Beauftragung nicht funktioniert?
Trotz korrekt erteiletem Auftrag kommt es vor, dass Post weiter an die alte Adresse geht – oder gar nicht ankommt. Mögliche Ursachen:
- Auftrag im System nicht korrekt aktiviert
- Namensschreibweise auf dem Brief weicht vom Auftrag ab
- Zustellender Postbote hat Merkkarten nicht aktuell vorliegen
- Auftrag ist abgelaufen und wurde nicht rechtzeitig erneuert
In allen diesen Fällen führt kein Weg am Kundenservice vorbei. Halten Sie Ihre Auftragsnummer bereit – ohne diese ist eine schnelle Bearbeitung kaum möglich. Die Auftragsnummer finden Sie in der Bestätigungsmail oder dem Bestätigungsschreiben der Post.
Wer das Problem sofort klären möchte – nicht erst in einigen Tagen über ein Kontaktformular – kommt um ein Telefonat nicht herum.
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Das Zeitfenster: Wie früh müssen Sie handeln?
Die Deutsche Post benötigt eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen zwischen Auftragserteilung und dem gewünschten Startdatum. Wer zu spät dran ist, hat kaum Spielraum – und dieser Spielraum lässt sich am besten telefonisch klären. Nur ein direktes Gespräch kann Ihnen sagen, was in Ihrer konkreten Situation noch möglich ist.
Nachsendeauftrag ändern oder stornieren
Haben Sie den Auftrag erteilt und möchten nun etwas korrigieren? Diese Fälle sind häufig:
| Situation | Was zu tun ist |
|---|---|
| Kleiner Tippfehler (Name, Hausnummer) | Kundenservice kontaktieren – Auftragsnummer bereithalten |
| Neue Zieladresse wegen erneutem Umzug | Alten Auftrag stornieren, neuen Auftrag erteilen |
| Weitere Personen hinzufügen | Nicht möglich – neuer Auftrag mit allen Personen nötig |
| Vorzeitige Stornierung | Kostenlos, solange der Auftrag noch nicht vollständig abgelaufen ist |
| Laufzeit verlängern | Neuen Auftrag 5 Werktage vor Ablauf stellen |
Für alle dieser Vorgänge ist der Kundenservice der Deutschen Post zuständig – und ein Telefonanruf ist der direkteste Weg dorthin.
Was der Nachsendeauftrag nicht ersetzt
Ein Nachsendeauftrag ist eine Übergangslösung – kein dauerhaftes System. Parallel dazu sollten Sie aktiv folgende Stellen direkt über Ihre neue Adresse informieren:
- Arbeitgeber und Finanzamt
- Kranken- und Rentenversicherung
- Banken und Kreditkartenanbieter
- Versicherungen (KFZ, Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung)
- Energieversorger (Strom, Gas, Wasser)
- Mobilfunk- und Internetanbieter
- Behörden (Kfz-Zulassungsstelle, Wählerlisten)
Nachsendeauftrag im Sterbefall: Besonderheiten
Der Nachsendeauftrag im Todesfall ist einer der sensibleren Anwendungsfälle. Angehörige oder bevollmächtigte Betreuer können die Post der verstorbenen Person umleiten lassen. Bei gerichtlich angeordneten Betreuungen gegen den Willen des Betreuten sind besondere Nachweispflichten zu erfüllen. Hier ist eine telefonische Vorabklärung mit dem Kundenservice unbedingt empfehlenswert, um keine Zeit mit unvollständigen Anträgen zu verlieren.
Nachsendeauftrag ins Ausland: Was gilt?
Der Nachsendeservice ist grundsätzlich auch für internationale Adressen nutzbar. Der Preis bleibt gleich – jedoch können ausländische Postgesellschaften bei der Zustellung ein Nachentgelt erheben. Nicht nachgesandt werden ins Ausland unter anderem Einschreiben, DHL-Pakete und Päckchen sowie Pressesendungen. Wer aus dem Ausland auf wichtige Behördenpost angewiesen ist, sollte diese Einschränkungen im Vorfeld telefonisch klären.
Fazit: Der direkte Kontakt zum Post-Kundenservice ist entscheidend
Wer einen Nachsendeauftrag erteilen, korrigieren, stornieren oder bei Problemen klären möchte, kommt letztlich fast immer beim Kundenservice der Deutschen Post an. Das Kontaktformular auf der Website ist langsam. Die Warteschlange am Telefon kann lang sein.
Unser Service überspringt diesen Engpass: Wir verbinden Sie direkt mit der richtigen Stelle beim Post-Kundenservice – ohne Umwege durch automatische Sprachmenüs und ohne unnötige Wartezeit.
Egal ob es um die erstmalige Einrichtung, eine Korrektur, eine Stornierung oder ein akutes Problem mit der Nachsendung geht – ein Anruf bei uns ist der schnellste Weg.
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Letzte Aktualisierung: März 2026. Alle Preisangaben basieren auf den aktuell veröffentlichten Tarifen der Deutschen Post AG. Änderungen durch den Anbieter vorbehalten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich den Nachsendeauftrag rückwirkend stellen?
Nein. Es ist eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen erforderlich. Was in Ihrer konkreten Situation noch möglich ist, lässt sich am schnellsten telefonisch klären.
Gilt der Nachsendeauftrag auch für Pakete?
Seit Oktober 2024 nicht mehr. DHL-Pakete sind vollständig aus dem Nachsendeservice ausgeschlossen.
Was passiert, wenn mein Nachsendeauftrag ausläuft?
Die Nachsendung endet automatisch – es gibt keine stillschweigende Verlängerung. Wer weiterhin absichern möchte, muss spätestens 5 Werktage vor Ablauf neu beauftragen.
Kann ich einen Auftrag für mehrere Personen nutzen?
Ja, bis zu 12 Personen eines Haushalts können eingetragen werden – ohne Mehrkosten. Aber: Alle Personen müssen bei Auftragserteilung vollständig aufgeführt sein. Nachträgliche Ergänzungen sind nicht möglich.
Mein Nachsendeauftrag funktioniert nicht – was nun?
Sofort den Kundenservice der Deutschen Post kontaktieren, Auftragsnummer bereithalten. Wer nicht lange in Warteschleifen hängen möchte, nutzt unseren Direktverbindungsservice.
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